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Viele Pflanzen verfügen über eine lange Tradition in der Selbstmedi- kation: Das Wissen um die heilsame Wirkung von Brennnessel, Baldrian, Weißdorn, Johanniskraut, Arnika etc. wird zum Teil seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben.   Eine neue EU-Verordnung für Tierarznei- mittel könnte in Kraft treten, die den Einsatz genau dieser natürlichen Heilmittel bei Tieren erschweren oder gar ganz verhindern würde, so wurde uns mitgeteilt. Bisher gibt es auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel. Insbesondere diese Änderung würde den Einsatz von komplementäralternativmedi- zinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate   u. a.) faktisch unmöglich machen Ganzer Artikel unter: https://netzfrauen.org/2016/02/23/e ilt-eu-plant-schweren-schlag-gegen- alternative-tiermedizin-wer-bestimmt- wann-eine-pflanze-ein-arzneimittel- ist/
Heutige Gesetzgebung Altes Wissen darf nicht verloren gehen. Es muss bewahrt werden - in der Wissensvermittlung und auch in der praktischen Anwendung! Nur so kann die Alte “Einheit” zwischen “Lebensmittel und “pflanzlichen Wirkstoffen” im  Sinne von Paracelsus (er gab bereits vor etwa rund 500 Jahren den Rat und zitierte hierbei Hippokrates’: “Lasst Eure Lebensmittel Arzneimittel und Eure Arzneimittel - Lebensmittel sein”) wieder hergestellt werden.  Leider verbietet die heutige Gesetzgebung gemäß  § 18 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz folgende Hinweise im Verkehr mit Lebensmitteln, in der Werbung im Allgemeinen oder im Einzelfall:         1.  Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder           Verhütung von Krankheiten beziehen.                   2.  Hinweise auf ärztliche Empfehlungen oder Gutachten.                   3.  Krankengeschichten oder Hinweise auf solche.                   4.  Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungs- oder                        Empfehlungsschreiben, soweit sie sich auf die Beseitigung                        oder Linderung von Krankheiten beziehen, so wie Hinweise                        auf solche Äußerungen. Kurz gesagt: “Arzneimittel dürfen keine “Lebensmittel” und Lebensmittel keine “Arzneimittel” sein bzw. einen heilenden Charakter haben! .  So lange sich die Gesetze nicht ändern muss also unter Einhaltung der jeweiligen Landes- bzw. Europäischen Gesetze, in der Herstellung, dem Verkauf, in der Werbung und  Produktaussage, eine strikte Trennung zwischen Lebensmittel, diätetischen Nahrungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel, vorgenommen werden. Aus diesem Grund - und nur aus diesem Grund unterscheiden wir in den hier vorgestellten “F-A-N” ganzheitlichen Ernährungsprogrammen zwischen Lebensmitteln und pflanzlich wirksamen Arzneimitteln!! (siehe Schaubild) Auch wir müssen uns unabhängig von ernährungsphysiologisch und  technologisch weitreichenden Fortschritten/Erkenntnissen” an gesetzliche Vorschriften halten. Das tun wir auch.  Auf den Etiketten unserer Produkte verzichten wir deshalb  konsequent auf jegliche gesundheitsbezogene Aussage  oder Hinweise. Wir beschränken uns also auf die gesetzlichen Angaben!!! Pflanzen/Kräuter die lt. Gesetz den sogenannten freiverkäuflichen Arzneimitteln zugeordnet sind,  werden gemäß der zugelassen Nomenklatur und gemäß dem geltendem Arzneimittelrecht erwähnt und beschrieben. In der Rubrik  “Alte Schriften” erfahren Sie jedoch welche Aussagen auf Generationen hinaus und durch die “Erfahrungsmedizin” begründet noch bis vor ca.35 Jahren  zugelassen waren und getätigt wurden. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass diese Aussagen heute nicht mehr zulässig sind. Grundsätzlich sind gesundheitliche Fragen mit Ihrem Arzt und/oder Therapeuten zu klären.  Bitte  beachten Sie diesen Sachverhalt. Wir bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis. Heute sind aktive und autarke Menschen gefragt. Menschen mit der Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung hinsichtlich ihrer Ernährung und Gesundheit und dies ohne Dogmatismus sowie einem ausgeprägten Pflichtbewusstsein zur objektiven Informationsgewinnung und deren Umsetzung. Berücksichtigen Sie bitte auch die “NEUEN Erkenntnisse” zur Ephigenitik (s. Video). Warum sind heute aktive und autarke Menschen gefragt? Begründung 1 (Beispiel Krebs): Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation werden bis zum Jahr 2025 jährlich 20 Millionen Menschen weltweit an Krebs erkranken. 2012 sind weltweit rund 14 Millionen Menschen an Krebs erkrankt. 8,2 Millionen Krebskranke sind an den Folgen gestorben. In Deutschland traten 2012 rund 478.000 Krebsneuerkrankungen auf, 221.000 Menschen starben an Krebs. (http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/weltkrebstag- 2016.html) Begründung 2: Tatsächlich ist es leichter, einen Menschen zu einer Operation zu veranlassen, als zu einer Änderung seiner Ernährungsgewohnheiten! Die Frage sei erlaubt: “Warum sind Erkrankungen wie z.B. Krebs trotz der großen  Anstrengungen der Schulmedizin scheinbar nicht zu stoppen?” Warum geht die Gesetzgebung dennoch dahin und verbietet zielstrebig jegliche
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