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Viele Pflanzen verfügen über eine
lange Tradition in der Selbstmedi-
kation: Das Wissen um die heilsame
Wirkung von Brennnessel, Baldrian,
Weißdorn, Johanniskraut, Arnika etc.
wird zum Teil seit Jahrhunderten von
Generation zu Generation
weitergegeben.
Eine neue EU-Verordnung für Tierarznei-
mittel könnte in Kraft treten, die den Einsatz
genau dieser natürlichen Heilmittel bei
Tieren erschweren oder gar ganz verhindern
würde, so wurde uns mitgeteilt.
Bisher gibt es auf dem deutschen Markt
keine getrennten Zulassungsverfahren für
Human- und Tierarzneimittel.
Insbesondere diese Änderung würde den
Einsatz von komplementäralternativmedi-
zinischen Arzneimitteln (Homöopathika,
Pflanzenpräparate u. a.) faktisch
unmöglich machen
Ganzer Artikel unter:
https://netzfrauen.org/2016/02/23/e
ilt-eu-plant-schweren-schlag-gegen-
alternative-tiermedizin-wer-bestimmt-
wann-eine-pflanze-ein-arzneimittel-
ist/
Heutige Gesetzgebung
Altes Wissen darf nicht verloren gehen. Es muss bewahrt werden - in der
Wissensvermittlung und auch in der praktischen Anwendung!
Nur so kann die Alte “Einheit” zwischen “Lebensmittel und “pflanzlichen Wirkstoffen” im
Sinne von Paracelsus (er gab bereits vor etwa rund 500 Jahren den Rat und zitierte hierbei
Hippokrates’: “Lasst Eure Lebensmittel Arzneimittel und Eure Arzneimittel -
Lebensmittel sein”) wieder hergestellt werden.
Leider verbietet die heutige Gesetzgebung gemäß § 18 des Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz folgende Hinweise im Verkehr mit Lebensmitteln, in der
Werbung im Allgemeinen oder im Einzelfall:
1. Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder
Verhütung von Krankheiten beziehen.
2. Hinweise auf ärztliche Empfehlungen oder Gutachten.
3. Krankengeschichten oder Hinweise auf solche.
4. Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungs- oder
Empfehlungsschreiben, soweit sie sich auf die Beseitigung
oder Linderung von Krankheiten beziehen, so wie Hinweise
auf solche Äußerungen.
Kurz gesagt: “Arzneimittel dürfen keine “Lebensmittel” und Lebensmittel keine
“Arzneimittel” sein bzw. einen heilenden Charakter haben! “.
So lange sich die Gesetze nicht ändern muss also unter Einhaltung der jeweiligen Landes-
bzw. Europäischen Gesetze, in der Herstellung, dem Verkauf, in der Werbung und
Produktaussage, eine strikte Trennung zwischen Lebensmittel, diätetischen
Nahrungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel, vorgenommen werden.
Aus diesem Grund - und nur aus diesem Grund unterscheiden wir in den hier
vorgestellten “F-A-N” ganzheitlichen Ernährungsprogrammen zwischen
Lebensmitteln und pflanzlich wirksamen Arzneimitteln!!
(siehe Schaubild)
Auch wir müssen uns unabhängig von ernährungsphysiologisch und
technologisch weitreichenden Fortschritten/Erkenntnissen” an gesetzliche
Vorschriften halten. Das tun wir auch. Auf den Etiketten unserer Produkte
verzichten wir deshalb konsequent auf jegliche gesundheitsbezogene Aussage
oder Hinweise. Wir beschränken uns also auf die gesetzlichen Angaben!!!
Pflanzen/Kräuter die lt. Gesetz den sogenannten freiverkäuflichen Arzneimitteln
zugeordnet sind, werden gemäß der zugelassen Nomenklatur und gemäß dem geltendem
Arzneimittelrecht erwähnt und beschrieben.
In der Rubrik “Alte Schriften” erfahren Sie jedoch welche Aussagen auf Generationen
hinaus und durch die “Erfahrungsmedizin” begründet noch bis vor ca.35 Jahren
zugelassen waren und getätigt wurden. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass
diese Aussagen heute nicht mehr zulässig sind. Grundsätzlich sind
gesundheitliche Fragen mit Ihrem Arzt und/oder Therapeuten zu klären. Bitte
beachten Sie diesen Sachverhalt. Wir bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Heute sind aktive und autarke Menschen gefragt. Menschen mit der
Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung hinsichtlich ihrer
Ernährung und Gesundheit und dies ohne Dogmatismus sowie einem
ausgeprägten Pflichtbewusstsein zur objektiven Informationsgewinnung und
deren Umsetzung. Berücksichtigen Sie bitte auch die “NEUEN Erkenntnisse” zur
Ephigenitik (s. Video).
Warum sind heute aktive und autarke Menschen gefragt?
Begründung 1 (Beispiel Krebs):
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation werden bis zum Jahr 2025
jährlich 20 Millionen Menschen weltweit an Krebs erkranken. 2012 sind
weltweit rund 14 Millionen Menschen an Krebs erkrankt. 8,2 Millionen
Krebskranke sind an den Folgen gestorben. In Deutschland traten 2012 rund
478.000 Krebsneuerkrankungen auf, 221.000 Menschen starben an Krebs.
(http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/weltkrebstag-
2016.html)
Begründung 2:
Tatsächlich ist es leichter, einen Menschen zu einer Operation zu veranlassen,
als zu einer Änderung seiner Ernährungsgewohnheiten!
Die Frage sei erlaubt: “Warum sind Erkrankungen wie z.B. Krebs trotz der großen
Anstrengungen der Schulmedizin scheinbar nicht zu stoppen?”
Warum geht die Gesetzgebung dennoch dahin und verbietet zielstrebig jegliche
F-A-N Natural-Technology Limited - Malta